bsz #788: Bereitet die RUB Gesetzesverstöße vor?
An der Ruhr-Uni versuchen immer mehr Fachbereiche, ProfessorInnen-Stellen über Studiengebühren zu finanzieren. Damit wird wahr, was Landesregierung und Uni-Leitung bisher geleugnet haben: Die Gebühren werden zur Entlastung der Haushalte verwendet. Über einen neuen Fall an der Mathematik-Fakultät berichtet die bsz in ihrer aktuellen Ausgabe. Sie weist darauf hin, dass damit wahrscheinlich sogar gegen geltendes Recht verstoßen würde: „Die Gebühren dürfen laut ’Hochschulfinanzierungsgerechtigkeitsgesetz’ ausschließlich zur Verbesserung der Lehre eingesetzt werden. Da Professorinnen und Professoren aber nun mal nicht nur lehren, sondern auch forschen, widerspricht der Plan der SZMA für die StudierendenvertreterInnen den rechtlichen Vorgaben aus dem Gesetzungetüm.“
Weitere Themen in der aktuellen Ausgabe sind das nicht enden wollende Gezerre um Opel, das zehnjährige Jubiläum der Bologna-Hochschulreformen und aktuelle Informationen zum Bildungsstreik. Die bsz als pdf gibt’s hier.
bearbeitet am: 10. Juni 2009

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