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Studiengebühren: nur wenig Bewegung im Senat

In seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Juli, hat der Senat der Ruhr-Universität Bochum eine Senkung der Studiengebühren um ca. 20 Euro beschlossen. Der Beschluss ist das Ergebnis einer zweistündigen Debatte im Senat, an der knapp 100 Studierende teilnahmen.

Diese Entscheidung trägt der Senkung des Anteils Rechnung, den jede Hochschule zweimal im Jahr an den Ausfallfonds für die NRW.Bank zahlen muss. Bisher flossen jedes Semester 18 Prozent aller Gebührengelder in den Fonds, aus dem die Schulden derjenigen Studierenden getilgt werden, die nach dem Studium ihren Kredit nicht zurückzahlen können. Seit diesem Semester sind es nur noch 14 Prozent. Der Senat hat zudem eine Evaluierung des bisher praktizierten Gebührensystems für den Beginn des Sommersemesters 2009 verbindlich zugesagt.

Kein Grund zum Jubeln

In Anbetracht der Tatsache, dass die studentische Senatsfraktion und der AStA eine umgehende Halbierung der Gebühren beantragt hatten, ist das jedoch kein Grund zum Jubeln. Das Rektorat und der Senat hatten bereits zum Zeitpunkt der Einführung der Studiengebühren kein Konzept, wofür die Einnahmen verwendet werden sollen. Und weil bis heute keine Kalkulation vorliegt, die kontinuierliche, zyklische und einmalige Ausgaben erfasst, wird auch in Zukunft fast der Maximalbetrag an Studiengebühren eingezogen – eine verantwortungslose Praxis. Weil durch die Studiengebühren der Zugang zur Hochschule für Jugendliche aus einkommensschwachen Elternhäusern noch weiter erschwert wird und sie für Studierende eine enorme Belastung darstellen – Verschuldung, Arbeit neben dem Studium, dadurch Verlängerung des Studiums –, sollte selbst für Gebühren-Befürworter der umgekehrte Weg eine Selbstverständlichkeit sein: erst die Bedarfsplanung, dann die Erhebung von Gebühren.

Wir bleiben dran

Der Senat beschloss das Gegenteil, und zwar, obwohl alles darauf hindeutet, dass die Ruhr-Universität einen Großteil der Einnahmen überhaupt nicht benötigt. So wurden laut dem Bericht über die Verwendung der Studienbeiträge im SoSe 2007 und WiSe 07/08 lediglich 35 Prozent des Rektoratsanteils und 42 Prozent des Fakultätsanteils der Studiengebühren auch tatsächlich ausgegeben. Selbst wenn man berücksichtigt, dass 2007 die Campus-Maut erstmalig und unvorbereitet erhoben wurde – mit der Folge, dass einige Projekte nicht sofort anlaufen konnten und z.T. noch nicht abgerechnet sind –, dürfte auch zukünftig ein erheblicher Teil der Einnahmen auf einem Bankkonto der Universität liegen bleiben. Dies ist nicht nur gegenüber den Studierenden nicht zu rechtfertigen, es könnte auch dazu verleiten, die vorhandenen Gelder für Maßnahmen auszugeben, die zu überhaupt keiner Verbesserung der Lehre führen. Der AStA wird deshalb in den zuständigen Kommissionen genau hinsehen, wofür und in welcher Höhe Studiengebühren eingesetzt werden sollen. Und selbstverständlich werden wir auch weiterhin die studentischen Initiativen unterstützen, die sich gegen jede Form von Studiengebühren engagieren.

bearbeitet am: 22. Juli 2008