Revision zugelassen
Gute Nachrichten bei der Klage gegen Studiengebühren
Der Kampf gegen Studiengebühren wird auch auf gerichtlicher Ebene fortgesetzt. Gegen das Urteil des OVG Münster wurde nunmehr die Revision zugelassen.
Gegen das Urteil des OVG Münster wurde Revision zugelassen. Die nächste Verhandlung wird voraussichtlich im September dieses Jahres stattfinden. Die Musterklage einer Studentin der Uni Paderborn (die stellvertretend für 14.000 GebührengegnerInnen klagt) richtet sich gegen die Unvereinbarkeit von Studiengebühren mit dem UN-Sozialpakt.
Dieser besagt, dass in den Vertragsstaaten Bildung jedermann gemäß seiner Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss - "insbesondere durch die allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit". Dass die Einführung von Studiengebühren mit der Einführung von Unentgeltlichkeit nichts zu tun hat, hat auch das OVG Münster eingesehen, allerdings ist man dort der Meinung, der Sozialpakt sei "nicht zur unmittelbaren Anwendung geeignet".
Darüber hinaus gibt es Schwierigkeiten, weil der Sozialpakt vom Bundesrat ratifiziert wurde und damit den Rang eines Bundesgesetzes hat. Bildungspolitik ist aber hauptsächlich Ländersache, und so sind bisher viele Beschwerden an der Frage nach der Zuständigkeit gescheitert - weshalb sich nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Sache befassen wird.

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