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Ressort » Hochschulpolitik

Jetzt Widerspruch einlegen

Im Augenblick verschickt die RUB Briefe an alle Studierenden: Den offiziellen Gebührenbescheid. Mit diesem bist du nun rechtsgültig dazu aufgefordert Studiengebühren zu zahlen. Wir empfehlen dir jedoch, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Denn erst das macht es möglich, zu überprüfen ob Studiengebühren überhaupt legal sind. Legst du keinen Widerspruch ein, hast du auch keine Chance, deine 500 Euro wieder zu bekommen, selbst wenn herauskommt, dass die Studiengebühreneinführung rechtswirdrig war.

Die Rechtslage

Bisher gibt es noch kein abschließendes Urteil, ob allgemeine Studiengebühren überhaupt gesetzeskonform sind. Die ASten der Hochschulen in NRW haben sich deswegen zusammengeschlossen um vor Gericht zu ziehen. Diverse Gutachten bestätigen unsere Auffassung, dass die Gebührengesetze u.a. gegen internationales Recht verstoßen.

Da die Ruhr-Uni, die 500 Euro per Gebührenbescheid erhebt, anders als die meisten anderen Universitäten , können wir uns den Klagen der anderen Hochschulen nicht direkt anschließen. Daher: Eine Chance die Studiengebühren an der RUB zurück zu erhalten hat nur, wer einen Widerspruch einlegt. Andernfalls verbleiben die 500 Euro bei der Universität, selbst wenn die Verwaltungsgerichte ent- scheiden, dass Studiengebühren nicht hätten eingeführt werden dürfen. Den Widerspruch kannst du darüber hinaus nur persönlich einreichen.

Das Vorgehen

Um teilzunehmen musst du das angehängte Formular ausdrucken ausfüllen (am Ende dieser Seite) und es an die Universität schicken. Damit wir einen Überblick haben, wieviele Studierende widersprochen haben und wir die Musterklagen koordinieren können, wäre es außerdem von Vorteil, wenn du im AStA Referat für Hochschulpolitik (SH 0/10) Bescheid geben würdest oder das Formular unten ausfüllst. Wenn du Interesse an einer Musterklage hast, dann füll bitte das “Klageabtretungsformular”, welches auch auf dem AStA-Flur ausliegt, auch noch aus, damit wir in Rücksprache mit dir eventuell in deinem Namen klagen können. Danach heißt es für alle erst einmal abwarten. Wir gehen davon aus, dass die Universität zunächst nur Wenigen eine Ablehnung des Widerspruchs schicken wird um erst einmal die Gerichtsurteile abzuwarten. Wenn du von der Universität eine Absage bekommst, komm damit bitte direkt zum AStA, damit wir das weitere Vorgehen klären können. Allerdings: Da die Klagen vermutlich durch alle Instanzen geführt werden, kann es mehrere Jahre dauern, bis ein entgültiges Urteil gefällt wird.

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Widerspruch - Vordruck
bearbeitet am: 13. April 2007