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Informationen zur Studiengebührensatzung

In einer außerordentlichen Sitzung am 18.9.2006 hat der Senat eine Satzung verabschiedet, die die Erhebung von Studiengebühren an der RUB regelt. Hier die wichtigsten Punkte der Satzung auf einen Blick:

Wer zahlt was?

- Die Höhe der Gebühren beträgt 500 €
- Wer in mehrere Studiengängen eingeschrieben ist, zahlt nur einmal
- Wer als Zweithörer eingeschrieben ist und an seiner Erst-Uni schon bezahlt, muss in Bochum nicht zusätzlich zahlen, im umgekehrten Fall werden 100 € fällig.
- Gasthörer müssen 100 € bezahlen

- Für die Sportpraktische Eignungsprüfung, die man vor Studienbeginn ablegen muss, werden 40 € verlangt.
- ausländischen BewerberInnen, die nicht aus der EU stammen, werden bei der Bewerbung an der RUB 50 € in Rechnung gestellt.

Die Gebühren sind jeweils zu Beginn des Semester fällig.

Ausnahmen von den Gebühren

Automatisch befreit ist, wer:
- beurlaubt ist, ein Praxis- oder Auslandssemester ableistet oder promoviert.

Einen Antrag stellen muss man, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Ausländische Studierende, die kein Anspruch auf ein Darlehen haben und mit deren Herkunftsländern eine besonderes Interesse an der Bildungszusammenarbeit besteht (das sollten hoffentlich alle Länder sein)
- Ein Elternteil pro Kind, maximal für die 2-fach Regelstudienzeit
- Gewählte VertreterInnen im Senat, im StuPa und AStA, Fachschafts und Fakultätsräten, Verwaltungsrat des AKAFÖ, als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und im Gebührenprüfungsgremium für die Dauer der Amtszeit
- Behinderte oder schwer Erkrankte mit einem fachärztlichen Gutachten in entsprechendem Umfang
- wer nachweisen kann, dass durch die Gebühren seine wirtschaftliche Existenz bedroht ist.
- wer auf Grund schlecht organisierter Fakultäten daran gehindert ist, seine letzten Prüfungen abzulegen.

Übergangsregelungen
- Bonusguthaben nach dem StKFG werden als Freisemester angrechnet
- AusländerInnen, die keinen Anspruch auf ein Darlehen haben und schon im Sommersemester 2006 eingeschrieben sind, können auf Antrag für die 1,5 fache Regelstudienzeit befreit werden

Das Prüfungsgremium

Da die Mittel ausschließlich zur Verbesserung der Lehre vorgesehen sind (eine Liste der Punkte findet ihr in der Satzung), soll ein Prüfgremium regelmäßig folgende Punkte kontrollieren:
- die Organisation des Lehrbetriebs entsprechend den Vorgaben des Studienplans;
- die Einhaltung der Kriterien für die Prioritäten im Rahmen der Zulassung zu Lehrveranstaltungen, bei denen eine Begrenzung der Teilnehmerzahl erforderlich ist.
- die Einhaltung von Mitteilungsfristen für Prüfungsergebnisse;
- für die Zukunft absehbare Mängel in der Organisation des Lehrbetriebs.

noch Fragen? Wendet euch an das HoPo Referat

PDF - 56.1 kB
Studiengebührensatzung der RUB

bearbeitet am: 20. September 2006