Informationen zur Studiengebührensatzung
Wer zahlt was?
Die Höhe der Gebühren beträgt 500 €
Wer in mehrere Studiengängen eingeschrieben ist, zahlt nur einmal
Wer als Zweithörer eingeschrieben ist und an seiner Erst-Uni schon bezahlt, muss in Bochum nicht zusätzlich zahlen, im umgekehrten Fall werden 100 € fällig.
Gasthörer müssen 100 € bezahlen
Für die Sportpraktische Eignungsprüfung, die man vor Studienbeginn ablegen muss, werden 40 € verlangt.
ausländischen BewerberInnen, die nicht aus der EU stammen, werden bei der Bewerbung an der RUB 50 € in Rechnung gestellt.
Die Gebühren sind jeweils zu Beginn des Semester fällig.
Ausnahmen von den Gebühren
Automatisch befreit ist, wer:
beurlaubt ist, ein Praxis- oder Auslandssemester ableistet oder promoviert.
Einen Antrag stellen muss man, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
Ausländische Studierende, die kein Anspruch auf ein Darlehen haben und mit deren Herkunftsländern eine besonderes Interesse an der Bildungszusammenarbeit besteht (das sollten hoffentlich alle Länder sein)
Ein Elternteil pro Kind, maximal für die 2-fach Regelstudienzeit
Gewählte VertreterInnen im Senat, im StuPa und AStA, Fachschafts und Fakultätsräten, Verwaltungsrat des AKAFÖ, als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und im Gebührenprüfungsgremium für die Dauer der Amtszeit
Behinderte oder schwer Erkrankte mit einem fachärztlichen Gutachten in entsprechendem Umfang
wer nachweisen kann, dass durch die Gebühren seine wirtschaftliche Existenz bedroht ist.
wer auf Grund schlecht organisierter Fakultäten daran gehindert ist, seine letzten Prüfungen abzulegen.
Übergangsregelungen
Bonusguthaben nach dem StKFG werden als Freisemester angrechnet
AusländerInnen, die keinen Anspruch auf ein Darlehen haben und schon im Sommersemester 2006 eingeschrieben sind, können auf Antrag für die 1,5 fache Regelstudienzeit befreit werden
Das Prüfungsgremium
Da die Mittel ausschließlich zur Verbesserung der Lehre vorgesehen sind (eine Liste der Punkte findet ihr in der Satzung), soll ein Prüfgremium regelmäßig folgende Punkte kontrollieren:
die Organisation des Lehrbetriebs entsprechend den Vorgaben des Studienplans;
die Einhaltung der Kriterien für die Prioritäten im Rahmen der Zulassung zu
Lehrveranstaltungen, bei denen eine Begrenzung der Teilnehmerzahl erforderlich ist.
die Einhaltung von Mitteilungsfristen für Prüfungsergebnisse;
für die Zukunft absehbare Mängel in der Organisation des Lehrbetriebs.
noch Fragen? Wendet euch an das HoPo Referat

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