Ressort » Hochschulpolitik
Gremienwahl am 3. Juni 08
Am Dienstag, 3. Juni 08, findet die Wahl der studentischen VertreterInnen für Senat und
Fakultätsräte statt. In diesen Gremien vertreten zu sein, ist sehr wichtig, denn dort
wird vor allem über die Verwendung der Studiengebühren und die Zukunft der Fakultäten
entschieden. Insbesondere für die Abschaffung der Gebühren ist es notwendig, eine
studentische Senatsfraktion zu haben, die den aktuellen Entwicklungen nicht nur an
unserer Uni kritisch gegenübersteht.
Deshalb ruft der AStA alle Studierenden dazu auf, ihr Wahlrecht wahrzunehmen!
Deshalb ruft der AStA alle Studierenden dazu auf, ihr Wahlrecht wahrzunehmen!
Deine Wahlurne befindet sich jeweils im Eingangsbereich oder der Cafeteria des Gebäudes, in dem
du dein Erstfach studierst, und ist am 3. Juni von 9 bis 15 Uhr geöffnet.
Gewählt wird folgendermaßen:
Nachdem du an der Wahlurne deinen Studiausweis vorgezeigt hast, kannst du auf dem Wahlzettel für Senat und Fakultätsrat gesondert deine Stimmen abgeben. In den meisten Fällen hast du die Wahl zwischen der Liste VV (Liste der Fachschaften), zu der die meisten Fachschaftsräte sich zusammengeschlossen haben, sowie den Parteilisten Ring Christlich-Demokratischer Studenten und Liberale Hochschulgruppe. Da jeder Wahlkreis nur eine Person in den Senat entsenden kann, hast du für den Senat eine Stimme. Diese kannst du entweder generell einer Liste geben (Listenwahl), oder eine Person dieser Liste gesondert wählen, wenn du ihr vor der Person an Nr. 1 den Vorzug geben möchtest. Im Fakultätsrat haben die meisten Wahlkreise drei Sitze, weshalb du hier drei Stimmen verteilen kannst (aber nicht musst). Du kannst also entweder einfach von der Listenwahl Gebrauch machen oder bis zu drei Personen deiner Lieblingsliste Vorzugsstimmen geben. Hierbei ist es unzulässig, dreimal dieselbe Person zu wählen. Ausnahmen bilden die Fakultäten für Ostasienwissenschaften und Sport hier darf jedeR Wahlberechtigte, genau wie beim Senat, nur eine Stimme vergeben.
Nachdem du an der Wahlurne deinen Studiausweis vorgezeigt hast, kannst du auf dem Wahlzettel für Senat und Fakultätsrat gesondert deine Stimmen abgeben. In den meisten Fällen hast du die Wahl zwischen der Liste VV (Liste der Fachschaften), zu der die meisten Fachschaftsräte sich zusammengeschlossen haben, sowie den Parteilisten Ring Christlich-Demokratischer Studenten und Liberale Hochschulgruppe. Da jeder Wahlkreis nur eine Person in den Senat entsenden kann, hast du für den Senat eine Stimme. Diese kannst du entweder generell einer Liste geben (Listenwahl), oder eine Person dieser Liste gesondert wählen, wenn du ihr vor der Person an Nr. 1 den Vorzug geben möchtest. Im Fakultätsrat haben die meisten Wahlkreise drei Sitze, weshalb du hier drei Stimmen verteilen kannst (aber nicht musst). Du kannst also entweder einfach von der Listenwahl Gebrauch machen oder bis zu drei Personen deiner Lieblingsliste Vorzugsstimmen geben. Hierbei ist es unzulässig, dreimal dieselbe Person zu wählen. Ausnahmen bilden die Fakultäten für Ostasienwissenschaften und Sport hier darf jedeR Wahlberechtigte, genau wie beim Senat, nur eine Stimme vergeben.
bearbeitet am: 31. Mai 2008

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