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Gebührenbefreiung nun auch für das Zweitstudium möglich

Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist es nun auch für Studierende im Zweitstudium möglich, sich von den Studiengebühren in Höhe von 480 Euro pro Semester befreien zu lassen. Bisher war es nur im Erststudium möglich, die "Campusmaut" beispielsweise durch Mitarbeit im Fachschaftsrat zu sparen.

Studierende Eltern im Zweitstudium an der Universität Duisburg-Essen klagten gegen die bisherige Regelung. Während die Erziehung und Pflege eines oder mehrerer Kinder im Erststudium als Grund anerkannt wird, keine Studiengebühren leisten zu müssen, mussten Eltern im Zweitstudium diese weiterhin zahlen. Diese Ungleichbehandlung erkannte auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und erklärte die bisherige Regelung für nichtig.

Der AStA an der Ruhr-Universität Bochum begrüßt die Entscheidung des Gerichts. "Wir sind jedoch weiterhin der Meinung, dass Studiengebühren nicht nur in Sonderfällen, sondern immer unsozial und ungerecht sind. Daher fordern wir nach wie vor ihre vollständige Abschaffung!", so Annika Klüh, Referentin für Hochschul- und Bildungspolitik.

Wenn ihr nicht sicher seid, ob ihr für eine Gebührenbefreiung in Frage kommt, könnt ihr euch hier informieren.

bearbeitet am: 14. April 2009