Ausnahmeregelungen/Rückerstattung
Die folgenden Regelungen stammen teilweise noch vom VRR-Ticket und diese Teile sind zwar kein Bestandteil des Vertrages zum NRW-Semesterticket, dennoch sind sie beim NRW Ticket gültig, da ihr, laut Vertrag, ein “regionales” (VRR) Semesterticket braucht um ein NRW-Semesterticket bekommen zu können.
Alle, denen es Schwierigkeiten bereitet, den Semesterbeitrag zu bezahlen, möchten wir auf die Möglichkeit hinweisen, den Härtefallfonds des AStA in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu bekommt ihr in den AStA-Referaten für Ökologie, Frieden und Verkehr sowie Service und Soziales.
Ausgenommen von der Pflicht zur Entrichtung des Semesterticket-Beitrages sind Gast- und Zweithörende, Studierende im Urlaubssemester, Behinderte, die sowieso schon frei fahren können oder aufgrund ihrer Behinderung den ÖPNV nicht nutzen können, oder Studierende, die sich aus Studiengründen nachweislich außerhalb des Gültigkeitsbereiches aufhalten.
Bei Urlaubsemester, Gast- Zweithörenden und Behinderten wird von vornherein nur der ermäßigte Semesterbeitrag erhoben (Nachweise sind bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung vorzulegen). Studierende, die sich nachweislich (z.B. Praktikum) außerhalb des VRR aufhalten, bekommen ihren Semesterticket-Beitrag im AStA auf Antrag erstattet.

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