Antrag der studentischen Senatsfraktion für die Senatssitzung am 19.06.2008
Hiermit beantragen wir eine Senkung der Studienbeiträge von 500 Euro auf
250 Euro pro Semester.
Begründung:
Im nationalen Vergleich hat sich gezeigt, dass es unklug ist, Studiengebühren in Höhe von 500 Euro zu erheben. Es ist eine Tatsache, dass im Wintersemester 07/08 das Land NRW im Zuwachs der Studienanfänger bundesweit einen der letzten Plätze belegte. Im Ranking des Bundesamt für Statistik belegen die Bundesländer mit Studiengebühren sieben der acht letzten Plätze; alle anderen Länder, mit Ausnahme Mecklenburg-Vorpommerns, haben bis zu sieben Mal höhere Zuwachsraten als NRW. Dies ist ein deutliches Zeichen für die abschreckende Wirkung der allgemeinen Studiengebühren. Dieser Abschreckung könnte durch eine Senkung ein Stück weit, wenn auch nicht vollständig, entgegengewirkt werden.
Die Ruhr-Universität hat sich in der Vergangenheit großer Studierendenzahlen
erfreut. Diese sind auch nötig, um als Volluniversität erhalten zu bleiben. Doch auch
innerhalb NRWs schneidet Bochum neuerdings schlecht ab, was den Zulauf an
neuen Studierenden angeht. Zwar war im Wintersemester 06/07 noch ein leichter
Zuwachs zu verzeichnen, doch ist dieser vorrangig auf die Tatsache
zurückzuführen, dass eine Einschreibung zu diesem Zeitpunkt noch gebührenfrei
möglich war. Seitdem sind die Anfängerzahlen in Bochum jedoch gesunken:
31817 Studierenden im Wintersemester 06/07 stehen 30476 Studierende im
Wintersemester 07/08 gegenüber, was einen Verlust von vier Prozent bedeutet.
Ein weiterer Grund, die Beiträge zu senken, ist die Senkung des Anteiles für den
Ausfallfonds. Die Abgaben an den Fonds wurden bereits von 23 auf 18 Prozent
gesenkt; laut einer kürzlich herausgegebenen Pressemitteilung des
Landesministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
betragen sie ab sofort nur noch 14 Prozent. Diese Einsparung käme den
Studierenden am besten zugute, wenn die daraus entstehende Differenz an sie
weitergegeben würde.
Am Beispiel der Westfälischen Wilhems-Universität Münster kann man schließlich sehen, dass eine Beitragshöhe unterhalb des Höchstsatzes kein inhärentes Problem darstellt (die Studienbeiträge belaufen sich dort auf 275 Euro pro Semester). Da es sich bei den Universitäten Münster und Bochum um von der Struktur her vergleichbare Volluniversitäten handelt, ist die Frage, ob nicht auch Bochum unter den gesetzlichen Höchstsatz gehen kann und sollte, zwingend. Seit der Einführung von Studienbeiträgen im September 2006 hat sich gezeigt, dass der Betrag von 500 Euro pro Semester zu hoch angesetzt ist. Zahlreiche Beispiele aus den verschiedenen Fakultäten belegen, dass die eingenommenen Gelder nicht vollständig für eine direkte Verbesserung der Lehre verwendet werden können. Der Begriff „Verbesserung der Lehre“ wurde, um Projekte zu rechtfertigen, häufig über Gebühr ausgedehnt. Ein Beispiel hierfür sind in der Fakultät für Medizin sowie der Fakultät für Chemie herausgegebene und verteilte Aufkleber mit der Aufschrift „Von uns für uns“, die von Studiengebühren gekaufte Bücher und ähnliches kennzeichnen.
Rund zehn Millionen, also mehr als 50 Prozent, der eingenommenen Studiengebühren wurden gar nicht ausgegeben; andere Projekte wurden mit wesentlich weniger Geld gefördert als ursprünglich angesetzt. Ein Viertel der tatsächlich getätigten Ausgaben wurde nicht für längerfristige Projekte kalkuliert (was gemäß §10 Abs. 3 der Gebührenordnung auch nicht zulässig wäre), sondern wurde für Neuanschaffungen verwendet, die in absehbarer Zeit nicht erneut notwendig sein werden.
Auch und gerade der Vorschlag der Verwaltung, den Um- bzw. Neubau eines kompletten Gebäudes aus Studienbeiträgen teilzufinanzieren, geht in die falsche Richtung.
Da somit alle Möglichkeiten, den gesetzlichen Höchstsatz an Gebühren zu verwenden, ausgeschöpft scheinen, berufen wir uns auf die Äußerung von Innovationsminister Pinkwart, der im Dezember vergangenen Jahres die Hochschulen dazu aufforderte, die Gebühren zu senken, „wenn sie diese nicht rechtmäßig ausgeben können“.
Hier könnt ihr euch den Antrag runterladen:

Startseite




