AStA-Beitrag steigt
Ausnahmen in sozialen Härtefällen
Wir sind uns bewusst, dass in Zeiten von Studiengebühren und steigenden Wohnheimmieten jede Erhöhung schmerzt. Daher weisen wir darauf hin, dass der AStA in sozialen Härtefällen den gesamten Sozialbeitrag (also aktuell 225,02 Euro) zurückerstattet. Keine Studentin und kein Student in finanzieller Notlage muss also unter der Erhöhung leiden. Wenn Ihr wissen wollt, ob für Euch eine Beitragsrückerstattung in Frage kommt, dann schaut in unserer Sozialberatung vorbei. Anträge auf Befreiung können bei unseren Beratern René Voss und Rainer Schug im Studierendenhaus (AStA-Flur, Raum 016) gestellt werden.

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